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Arbeitsamtumzug – so beteiligt sich die Arbeitsagentur an Ihren Umzugskosten

Sie wollen wissen, ob sich das Arbeitsamt an Ihren Umzugskosten beteiligt? Auch nach der Abschaffung der Umzugskostenbeihilfe zum 1. Januar 2009 besteht weiterhin die Möglichkeit, Unterstützung vom Arbeitsamt für Ihren Umzug zu erhalten.

Für diesen sogenannten “Arbeitsamtumzug” stehen der Agentur für Arbeit Gelder in Form des “Vermittlungsbudgets” zur Verfügung. Die maximale Höhe beträgt 4.500 Euro.

Folgende arbeitssuchende Personengruppen können von diesem Zuschuss profitieren:


• Auszubildende oder Studierende, die eine Beschäftigung suchen
• von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
• Arbeitslose


Hinweis: Die Agentur für Arbeit übernimmt häufig auch die Renovierungs- und Umzugskosten für Bürgergeld beziehende Personen, die ihre zu teure Wohnung gegen eine günstigere tauschen müssen.


Unterstützungsleistungen gewährt das Amt für einen beruflich bedingten Umzug oder zum Zweck der Arbeitsaufnahme erforderlichen Umzug als Ermessensentscheidung. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Notwendigkeit des Orts- beziehungsweise Adresswechsels bei der Beantragung plausibel und ausführlich darzustellen.

Umzugskosten beim Arbeitsamt rechtzeitig beantragen

Damit es mit der Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit klappt, beantragen Sie diese rechtzeitig, sobald das Umzugsdatum feststeht. Beantragen Sie eine Kostenübernahme erst nach einem durchgeführten Umzug, hat dies keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Fahrtdauer zum Arbeitsplatz als Bedingung für die Kostenübernahme beim Umzug

Bevor die Agentur für Arbeit eine Kostenübernahme für den Umzug bewilligt, überprüft sie, ob der Ortswechsel unabdingbar ist. Dies sieht das Arbeitsamt als gegeben an, sobald der Arbeitsweg (hin und zurück) mehr als zweieinhalb Stunden vom bisherigen Wohnort aus in Anspruch nimmt.

Hinweis: Ob ein Arbeitsweg zumutbar ist oder nicht, entscheidet das Arbeitsamt im Einzelfall. So geht das Arbeitsamt bei Teilzeitbeschäftigten regelmäßig davon aus, dass die Zeit für die Anfahrt zum Arbeitsplatz deutlich geringer als zweieinhalb Stunden sein muss. Eine Ausnahme vom obigen Grundsatz gilt bei besonderen Umständen, beispielsweise private Verpflichtungen wie die Pflege von Angehörigen.

Begrenzung der Übernahme auf bestimmte Kostenarten

Es bleibt zu berücksichtigen, dass das Arbeitsamt nur angemessene Umzugskosten übernimmt. Darunter fallen die Kosten für den Transport von Möbeln und Hausrat. Gegebenenfalls bekommen Sie ebenso ein Darlehen für die Renovierungskosten oder die Mietkaution vom Arbeitsamt. Dagegen ist die Kostenübernahme für folgende Leistungen und Produkte ausgeschlossen:

  • das Ein- und Auspacken von Umzugskartons
  • das Ab- und Aufbauen von Möbeln
  • jede Art von Verpackungsmaterial

Einzureichende Unterlagen

Damit die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Umzugskostenerstattung schnell bearbeitet und genehmigt, sollten Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen frühzeitig einreichen. Im Einzelnen benötigt das Arbeitsamt:

  • den neuen, von beiden Parteien unterschriebenen Arbeitsvertrag
  • den unterzeichneten Mietvertrag für die neue Wohnung
  • mindestens drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Speditionen ausschließlich übernahmefähige Positionen in ihren Kostenvoranschlägen ausweisen. Wenn Sie zusätzliche Informationen zu Umzügen benötigen, finden Sie bei Umzugspreisvergleich viele praktische Tipps.

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